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Blaue Karte EU

Wer eine vorübergehende oder dauerhafte Zuwanderung in Österreich beabsichtigt, kann es zunächst mit der Blauen Karte der EU versuchen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches zunächst mehrere Jahre gültig ist und dazu beitragen kann, später eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Doch was genau ist die Blaue Karte, wer bekommt sie und welche Bedingungen sind an sie geknüpft?

Was ist die Blaue Karte EU?

Wie auch in vielen anderen Ländern weist auch Österreich einen gewissen Fachkräftemangel auf. Um diesen zu verringern, hat die EU das sogenannte Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG) entwickelt. Dieses soll es Zuwanderern aus Drittländern einfacher machen, innerhalb der EU einen Arbeitsplatz zu finden. Hierfür erhalten Zuwanderer die sogenannte Blaue Karte der EU.

Innerhalb Österreichs gibt es keinerlei Punktesystem, das mit der Blauen Karte EU verknüpft ist. Zudem kann sie an asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte ausgestellt werden. Daneben ist es jedoch unbedingt notwendig, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Zu beantragen ist sie bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (beziehungsweise der Botschaft oder dem Konsulat) des jeweiligen Heimatlandes. Erfolgte eine rechtmäßige Einreise, kann der Antrag außerdem bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde Österreichs gestellt werden.

Eine Blaue Karte für die EU hilft Ihnen enorm
Eine Blaue Karte für die EU hilft Ihnen enorm

Wer bekommt eine Blaue Karte EU?

Um eine Blaue Karte der EU zu erhalten, ist die Erfüllung gewisser Voraussetzungen erforderlich. Denn sie wird nur dann erteilt, wenn

  • ein Hochschulstudium vorhanden ist, das mindestens drei Jahre Umfang besaß
  • es ein verbindliches Arbeitsplatzangebot gibt, das der absolvierten Ausbildung entspricht und es mindestens einen Umfang von sechs Monaten besitzt
  • hierfür ein Bruttojahresgehalt gezahlt wird, das mindestens einer Vollbeschäftigung entspricht (2024 waren dies 47.855 Euro, die aus Jahresgehalt, plus Sonderzahlungen bestehen)
  • beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Vormerkung vorhanden ist, die belegt, dass für ebenjene Arbeitsstelle Fachkräfte gesucht werden

Bei alldem gibt es allerdings eine Ausnahme. Wer als sogenannte Schlüsselkraft in Österreich arbeiten möchte, benötigt nicht zwingend ein Hochschulstudium. In einem solchen Fall genügt ein Hochschulabschluss, der mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung einherging, sofern diese innerhalb der letzten sieben Jahre erworben wurde.

Erfüllt der Zuwanderer die entsprechenden Voraussetzungen, übernimmt das AMS die Übermittlung der Daten an die Aufenthaltsbehörde und erteilt somit eine Bestätigung zum Erhalt der Blauen Karte der EU.

Sollte im Zuge der Beantragung noch kein Visum D vorhanden sein, muss dieses zusätzlich beantragt werden, zusammen mit einem sogenannten Aufenthaltstitel. Sämtliche Gesetze in Bezug auf die Blaue Karte der EU sind im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), sowie den Visumspflichten zu finden.

Was ist der Vorteil der Blauen Karte EU?

Mit der Blauen Karte der EU haben Zuwanderer gewisse Vorteile. Zu diesen zählt zunächst einmal ihre Gültigkeit. Mit dem richtigen Aufenthaltstitel ist die Karte zwölf Monate oder länger gültig.

Daneben kommen weitere Vorteile auf den Besitzer zu:

  • Familiennachzug möglich: Zuwanderer mit einer Blauen Karte der EU haben die Berechtigung, ihre Familie unter erleichterten Bedingungen nachziehen zu lassen. Selbst wenn keinerlei Sprachkenntnisse vorhanden sind, dürfen Familienangehörige nach Österreich einreisen. Gleichwohl erhalten auch sie eine Arbeitserlaubnis.
  • Erlaubnis zur Niederlassung: Ist der Zuwanderer mit Blauer Karte der EU für eine Weile zuverlässig in einer qualifizierten Beschäftigung angestellt, kann nach einem gewissen Zeitraum eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Innerhalb Österreichs wird diese mittels der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus erteilt. Um diese zu erhalten, ist jedoch nicht nur eine mindestens 21-monatige Anstellung in besagtem Arbeitsverhältnis erforderlich, gleichwohl muss ein gewisses Sprachniveau der Landessprache vorhanden sein. Dazu kommen weitere Anforderungen, die an den Antragsteller gestellt werden.

Wohin kann man mit einer blauen Karte reisen?

Wer die Blaue Karte EU erst einmal hat, besitzt die Berechtigung, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Neben den Reisen innerhalb des europäischen Auslands ist ebenso die Möglichkeit gegeben, in einem EU-Land nach Wahl zu leben.

Sofern die Blaue Karte der EU in einem anderen Land als Österreich bereits bewilligt wurde, ist eine Einreise nach Österreich auch ohne jegliches Visum möglich.

Wie lange ist eine Blaue Karte der EU gültig?

Zwar wird die Blaue Karte der EU zunächst nur über einen Zeitraum von 24 Monaten erteilt, es ist jedoch unter gewissen Umständen eine Verlängerung auf bis zu vier Jahre möglich. Die Karte läuft lediglich vorher ab, sofern das Beschäftigungsverhältnis, auf dessen Grundlage sie erst erstellt wurde, aufgegeben wird.

Merke: Nach Ablauf der entsprechenden Zeit ist die Rückkehr in das jeweilige Heimatland erforderlich.

Welche Dokumente sind zur Erteilung vorzulegen?

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, ist die Vorlage gewisser Dokumente unabdingbar. Innerhalb Österreichs gehört dazu:

  • gültiges Reisedokument (wie Reisepass)
  • Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, nicht älter als ein halbes Jahr
  • sofern vorhanden Heiratsurkunde, Scheidungsunterlagen, Urkunde über Partnerschaft, Adoptionspapiere, Sterbeurkunde
  • Krankenversicherungsunterlagen
  • Unterlagen zur Belegung eines vorhandenen Studienabschlusses mit mindestens dreijährigem Umfang
  • Nachweise über eventuell vorhandene Berufserfahrung
  • Arbeitgebererklärung, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) entspricht
  • Nachweis zur Berufszugangsberechtigung

Möglicherweise kann die Behörde weitere Unterlagen von Zuwanderern fordern, um die Ausstellung einer Blauen Karte der EU zu bewilligen. Zudem sollten sämtliche Nachweise in Form einer Kopie, nicht aber als Original an die Behörde weitergegeben werden. (Erstveröffentlichung: 20.06.2024 – Illustration: AI Generated) 

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