Menü Schließen

Fluggastrechte für Österreich

Nicht jede Reise verläuft, wie geplant, dies verursacht Unmut und Resignation, doch Passagiere in Österreich haben Fluggastrechte und in vielen Fällen gibt es Geld zurück.

Die Fluggastrechte wurden innerhalb der EU vereinheitlicht. Dies erleichtert das Vorgehen. Reisende können bei Flugverspätungen oder annullierten Verbindungen Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen einfordern. Fluggäste müssen allerdings ihre Rechte kennen und selbst aktiv werden, um durchzusetzen, was ihnen an Leistungen zusteht.

Welche Fluggastrechte gibt es?

Welche Rechte Fluggäste besitzen, ist in der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) festgelegt. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle europäischen Flughäfen und ist unabhängig davon, wo der Sitz der ausführenden Fluggesellschaft sich befindet.

Wichtig: Wer von einem Drittland nach Österreich fliegt, kann nur Leistungen geltend machen, wenn er mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in Europa hat, unterwegs ist.

Generell greifen die Fluggastrechte bei:

  • Verspätung des Fluges
  • Annullierung des Fluges
  • Nichtbeförderung der Fluggäste

Die Fluggastrechte innerhalb Europas wurden im Jahre 2005 vereinheitlicht. Fluggäste haben bereits Rechte, bevor sie in den Flieger steigen. Die Ticketpreise bei der Buchung dürfen nicht von Wohnorten oder Staatsangehörigkeiten abhängig gemacht werden. Der Gesamtpreis muss verständlich aufgeführt sein und ein transparenter Umgang mit Steuern und Gebühren ist sicherzustellen.

Hinweis: Beim Check-in muss sich ein schriftlicher und für alle Fluggäste gut sichtbarer Verweis mit folgendem Wortlaut befinden: „Wenn Sie nicht befördert werden, oder der Flug annulliert wird oder sich um zwei Stunden und mehr verspätet, lassen Sie sich über ihre Rechte belehren, besonders über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“ Durch diese Maßnahme sollen Passagiere für ihre Rechte und deren Durchsetzung sensibilisiert werden.

Fluggastrechte für Österreich im Überblick
Fluggastrechte für Österreich im Überblick

Wann gibt es Flugentschädigung?

Von Flugentschädigungen können Passagiere nur profitieren, wenn diese ein korrektes Verhalten nachweisen können. Dazu zählen das rechtzeitige Einfinden am Check-In-Schalter und die ordnungsgemäße Einfindung am betreffenden Gate. Wer die Dauer der Sicherheitskontrollen nicht richtig einschätzt und deshalb seinen Flug verpasst, wird keinerlei Entschädigung verlangen können.

Ein Recht auf Ausgleichszahlung besteht, wenn:

  • Passagiere nachweislich rechtzeitig erschienen sind

Keine der nachfolgenden Ursachen den Flug behindern:

  • Unwetter
  • Streik
  • Sabotage
  • Sicherheitslücken
  • politische Gegebenheiten

Wichtig: Aus der genannten EU-Verordnung abgeleitete Fluggastrechte sind spätestens nach drei Jahren verjährt. Forderungen nach dem Montrealer Übereinkommen gelten nur zwei Jahre.

Wer Schadensansprüche auf sein Gepäck anmelden möchte, muss Folgendes beachten:

  • Beschädigungen am Gepäck sind spätestens eine Woche nach Aushändigung des Gepäckstückes anzumelden.
  • Für verspätet angekommenes Gepäck gelten 21 Tage als Meldefrist.

Rechte bei Flugverspätungen

Flugverspätungen sorgen für großen Ärger. Termine müssen abgesagt oder verschoben werden, sodass häufig die Passagiere ihre Anschlussflüge nicht erreichen. Daher wurden großzügige Entschädigungen für geprellte Fluggäste in Aussicht gestellt.

Folgende Bestimmungen sind bei Flugverspätungen zu beachten:

  • Flug mit Streckenlänge bis 1.500 Kilometer verspätet sich = ab zwei Stunden Wartezeit Ausgleich möglich
  • Flüge ab Österreich innerhalb der EU über 1.500 Kilometer Streckenlänge verspäten sich = ab drei Stunden Wartezeit Ausgleich möglich
  • Flüge mit einer Streckenlänge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer verspäten sich = Ausgleich ab drei Stunden Wartezeit möglich
  • Flüge über 3.500 Kilometer Streckenlänge verspäten sich = Ausgleich ab vier Stunden Wartezeit möglich

Werden die genannten Wartezeiten überschritten, sind die Airlines in der Pflicht, den Passagieren kostenfrei Mahlzeiten und Getränke anzubieten.

Wer über drei Stunden warten muss, kann mit pauschalen Entschädigungen rechnen. Diese fallen in unterschiedlicher Höhe aus.

  • Flüge unter 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • Flüge über 1.500 Kilometer EU-weit: 400 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 Kilometer außerhalb der EU: 600 Euro

Wichtig: In diesem Fall zählt nicht die Wartezeit am Flughafen vor dem Abflug. Maßgebend ist hierbei die Differenz zwischen voraussichtlicher Ankunftszeit und dem Zeitpunkt, an dem die Türen des Fliegers am Zielflughafen geöffnet werden.

Flug findet erst am nächsten Tag statt

Bei längeren Verzögerungen legt die EG-Verordnung besondere Fluggastrechte fest. Kann das Flugzeug erst am darauffolgenden Tag starten, muss die Airline dem Passagier eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit anbieten und auch die Beförderung zum Hotel aus eigener Tasche zahlen. Gezahlt wird allerdings nur für zwingend notwendige Aufenthalte, die sich aus der Tatsache der Flugverspätung ergeben.

Körperverletzung oder Tod im Flugzeug

Auch die schlimmsten Fälle finden im Montrealer Übereinkommen Berücksichtigung. Wenn Passagiere im Flugzeug verletzt werden oder gar zu Tode kommen, zahlt die Airline etwa 140.000 Euro. Dies gilt nur, wenn der Fluggast während des Fluges oder beim Einsteigen oder Verlassen des Fliegers zu Schaden gekommen ist.

Wichtig: Kann die Airline nicht nachweisen, dass sie für den Schaden nicht verantwortlich ist, muss sie uneingeschränkt haften.

Passagiere haben Fluggastrechte, an die sich die Airlines halten müssen
Passagiere haben Fluggastrechte, an die sich die Airlines halten müssen

Wie beantragt man Entschädigung bei Flugausfall und Verspätung?

Beschwerden und Forderungen gehen zunächst an die Adresse des betroffenen Unternehmens. Lässt sich der Fall nicht klären, kann die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiterhelfen. Diese macht sich für Passagiere stark, die nach Österreich fliegen, von einem österreichischen Flughafen abfliegen oder innerhalb Österreichs unterwegs sind. Auch wenn die betreffende Fluglinie ihren Sitz in Österreich hat, ist die Agentur der richtige Ansprechpartner. Lässt sich keine außergerichtliche Klärung erzielen, können Fluggastrechte auch eingeklagt werden.

Für die Einforderung von Fluggastrechten existiert ein EU-weites Beschwerdeformular. Dieses ist bei der Fluggesellschaft einzureichen. Eine Kopie sollte als Nachweis aufbewahrt werden.

Wie schnell muss eine Fluggesellschaft die Entschädigung zahlen?

Wer seine Fluggastrechte einfordern möchte, muss häufig Geduld mitbringen. Die Verfahren können sich lange hinziehen. Bei einem günstigen Ausgang wird die Entschädigung schon nach einigen Wochen gezahlt. Stellen sich die Fluggesellschaften quer, kommt der Prozess ins Stocken und Passagiere warten nicht selten mehrere Jahre auf die ihnen zustehende Summe.

Ähnliche Beiträge auf pressemeldungen.at: